Verordnung und Bewilligung
Eine Verordnung für Ihre Physiotherapie bekommen Sie von Ihrem Hausarzt oder Facharzt.
Für den tarifmäßigen Kostenersatz ist im Vorfeld eine Bewilligung der zuständigen Krankenkasse notwendig. Nach Abschluss der Therapie reichen Sie zur Kostenrückerstattung die ausgestellte Honorarnote und den bewilligten Verordnungsschein bei der Krankenkasse ein. Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach den Tarifen der jeweiligen Krankenkasse.
Für die osteopathische Behandlung ist ebenso eine ärztliche Verordnung notwendig. Ihre private Zusatzversicherung übernimmt meist einen Teil der Behandlung, bitte informieren Sie sich darüber im Vorhinein.
Befunde
Bitte nehmen Sie alle relevanten Befunde ihrer Untersuchungen mit.